Die Kosten: Beratung und Vertretung durch
Spezialisten - zu üblichen Konditionen.
Trotz unserer hohen Spezialisierung übernehmen wir Mandate zu üblichen
Konditionen: In der Regel rechnen wir die Gebühren - wie die meisten Anwälte -
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dies bedeutet, dass sich die
Gebühren grundsätzlich nach den Streitwerten richten.
Soweit Rechtsschutzversicherungen einstandspflichtig sind, übernehmen diese
daher alle anfallenden Kosten. Und ohne Rechtsschutzversicherung gilt, dass die
Gegenseite sämtliche Gebühren erstatten muss, wenn Sie den Rechtsstreit
gewonnen haben.
Im Einzelfall können wir selbstverständlich auch eine Abrechnung über eine
Pauschale oder Stundensätze anbieten.
Im Ergebnis liegen damit unsere Gebühren im üblichen Bereich.
Für Sie bedeutet das:
Beratung und Vertretung durch Spezialisten zu üblichen Konditionen.
Unsere Referenzen:
•
Empfohlen als “Top-Anwalt” in der großen Anwaltsliste der Zeitschrift FOCUS;
•
bekannt aus Presse und Fernsehen;
•
Autor diverser Fachbücher;
•
tätig als Dozent für verschiedene Seminarveranstalter;
•
Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Baurecht.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht & Baurecht
Kanzleien für Immobilienrecht
In der Sürst 3, 53111 Bonn
Telefon Bonn: 0228 38759067
© C a r s t e n W i l k e, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht & Baurecht Datenschutzerklärung Mandatsbedingungen