Prüfung von Immobilienkaufverträgen

  Wenn    eine    Immobilie    erst    einmal    erworben    wurde,    lassen    sich    Fehler    im Zusammenhang   mit   dem   Kaufvertrag   in   der   Regel   nicht   mehr   korrigieren.   Die Schäden   können   dann   erheblich   sein   bis   zur   Bedrohung   der   wirtschaftlichen Existenz . Oft unterschätzte Problembereiche sind zum Beispiel: Unklare oder ungünstige Regelungen zur Gewährleistung (Rechts- und Sachmängel) Klärung versteckter Mängel Vereinbarung der Übergabe der Immobilie im geräumten Zustand / Fristen hierzu Fehlende Beratung über Vor- und Nachteile beim Erwerb durch mehrere Käufer Fehlende oder ungünstige Fertigstellungsfristen oder Übergabetermine Ungünstige Regelungen bei Übernahme von Mietverhältnissen Ungewollte Übernahme von Rechten im Grundbuch Risiken im Bereich der Finanzierung Beratung zur Rechtslage bei Übernahme von Mietverträgen (Z. B. Eigenbedarfskündigung etc.) Rechtzeitige Klärung von Sonderwünschen bei Neubauprojekten (Schaffung einer Verhandlungsbasis) U.v.m. Daher raten wir, bereits vor dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie den Entwurf des Kaufvertrages sorgfältig prüfen zu lassen. Dies   hat   für   Sie   den   Vorteil,   dass   Sie   bereits   im   Vorfeld   entscheidende   Fehler vermeiden können. Wir prüfen für Sie den Vertrag unter anderem auf rechtliche Fallstricke, einseitige Regelungen zu Ihrem Nachteil und geben   Tipps,   bei   welchen   Regelungen   Sie   noch   einmal   nachverhandeln sollen.   Als      Rechtsanwäte      sind      wir      parteiischer      Vertreter      Ihrer      Interessen. Wissensvorsprünge    durch    professionelle    Verkäufer    können    so    ausgeglichen werden. Wir   nehmen   uns   die   Zeit,   den   gesamten   Vertrag   mit   Ihnen   durchzusprechen   und zu    erläutern.    So    können    Sie    den    Notartermin    mit    einem    guten    Gefühl wahrnehmen. Die    Kosten    der    Prüfung    liegen    im    Durchschnitt    bei    lediglich    0,2%    des Kaufpreises      (mindestens      Euro      500,-)      zuzüglich      Mehrwertsteuer.      Bei hochpreisigen   Immobilien   unterbreiten   wir   Ihnen   ein   individuelles   Angebot.   In Hinblick   auf   die   üblichen   Nebenerwerbskosten   bei   dem   Kauf   einer   Immobilie   von 5%   des   Kaufpreises   sind   die   Ausgaben   für   eine   vorherige   Kaufvertragsprüfung also   verschwindend   gering.   In   beinahe   allen   Fällen   rechnet   sich   diese   Investition durch Tipps   zur   Verbesserung   des   Vertrages   zu   Ihren   Gunsten   und   im   Extremfall durch die Vermeidung erheblicher Fehler.

Ablauf:

Sollten   wir   Ihr   Interesse   geweckt   haben,   so   können   Sie   uns   den   notariellen Vertragsentwurf   per   Post ,   Telefax    oder   Email   zukommen   lassen   und   zeitgleich über   das   Sekretariat   einen   telefonischen   Besprechungstermin   vereinbaren. Zum   Telefontermin   haben   wir   dann   den   Vertrag   eingehend   geprüft   und   werden diesen mit Ihnen ausführlich besprechen. Ein   persönlicher   Besprechungstermin   ist   nicht   erforderlich.   So   sparen   Sie sich die zeit für die Anreise zur Besprechung.
Kanzlei für Immobilienrechtr: Fachanwalt für Baurecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
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Prüfung von

Immobilienkaufverträgen

  Wenn   eine   Immobilie   erst   einmal   erworben   wurde,   lassen sich   Fehler   im   Zusammenhang   mit   dem   Kaufvertrag   in   der Regel   nicht   mehr   korrigieren.   Die   Schäden   können   dann erheblich    sein    bis    zur    Bedrohung    der    wirtschaftlichen Existenz . Oft unterschätzte Problembereiche sind zum Beispiel: Unklare oder ungünstige Regelungen zur Gewährleistung (Rechts- und Sachmängel) Klärung versteckter Mängel Vereinbarung der Übergabe der Immobilie im geräumten Zustand / Fristen hierzu Fehlende Beratung über Vor- und Nachteile beim Erwerb durch mehrere Käufer Fehlende oder ungünstige Fertigstellungsfristen oder Übergabetermine Ungünstige Regelungen bei Übernahme von Mietverhältnissen Ungewollte Übernahme von Rechten im Grundbuch Risiken im Bereich der Finanzierung Beratung zur Rechtslage bei Übernahme von Mietverträgen (Z. B. Eigenbedarfskündigung etc.) Rechtzeitige Klärung von Sonderwünschen bei Neubauprojekten (Schaffung einer Verhandlungsbasis) U.v.m. Daher raten wir, bereits vor dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie den Entwurf des Kaufvertrages sorgfältig prüfen zu lassen. Dies   hat   für   Sie   den   Vorteil,   dass   Sie   bereits   im   Vorfeld entscheidende Fehler vermeiden können. Wir prüfen für Sie den Vertrag unter anderem auf rechtliche Fallstricke, einseitige Regelungen zu Ihrem Nachteil und geben Tipps,   bei   welchen   Regelungen   Sie   noch   einmal nachverhandeln sollen.   Als    Rechtsanwäte    sind    wir    parteiischer    Vertreter    Ihrer Interessen.       Wissensvorsprünge       durch       professionelle Verkäufer können so ausgeglichen werden. Wir   nehmen   uns   die   Zeit,   den   gesamten   Vertrag   mit   Ihnen durchzusprechen    und    zu    erläutern.    So    können    Sie    den Notartermin mit einem guten Gefühl wahrnehmen. Die   Kosten   der   Prüfung   liegen   im   Durchschnitt   bei   lediglich 0,2%   des   Kaufpreises   (mindestens   Euro   500,-)   zuzüglich Mehrwertsteuer.   Bei   hochpreisigen   Immobilien   unterbreiten wir    Ihnen    ein    individuelles    Angebot.    In    Hinblick    auf    die üblichen   Nebenerwerbskosten   bei   dem   Kauf   einer   Immobilie von    5%    des    Kaufpreises    sind    die    Ausgaben    für    eine vorherige   Kaufvertragsprüfung   also   verschwindend   gering. In   beinahe   allen   Fällen   rechnet   sich   diese   Investition   durch Tipps   zur   Verbesserung   des   Vertrages   zu   Ihren   Gunsten und im Extremfall durch die Vermeidung erheblicher Fehler.

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Sollten   wir   Ihr   Interesse   geweckt   haben,   so   können   Sie   uns den    notariellen    Vertragsentwurf    per    Post ,    Telefax     oder Email   zukommen   lassen   und   zeitgleich   über   das   Sekretariat einen    telefonischen    Besprechungstermin    vereinbaren. Zum   Telefontermin   haben   wir   dann   den   Vertrag   eingehend geprüft      und      werden      diesen      mit      Ihnen      ausführlich besprechen. Ein       persönlicher       Besprechungstermin       ist       nicht erforderlich.   So   sparen   Sie   sich   die   zeit   für   die   Anreise zur Besprechung.
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