Prüfung von Immobilienkaufverträgen
Wenn eine Immobilie erst einmal erworben wurde, lassen sich Fehler im
Zusammenhang mit dem Kaufvertrag in der Regel nicht mehr korrigieren. Die
Schäden können dann erheblich sein bis zur Bedrohung der wirtschaftlichen
Existenz.
Oft unterschätzte Problembereiche sind zum Beispiel:
•
Unklare oder ungünstige Regelungen zur Gewährleistung (Rechts- und
Sachmängel)
•
Klärung versteckter Mängel
•
Vereinbarung der Übergabe der Immobilie im geräumten Zustand / Fristen
hierzu
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Fehlende Beratung über Vor- und Nachteile beim Erwerb durch mehrere
Käufer
•
Fehlende oder ungünstige Fertigstellungsfristen oder Übergabetermine
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Ungünstige Regelungen bei Übernahme von Mietverhältnissen
•
Ungewollte Übernahme von Rechten im Grundbuch
•
Risiken im Bereich der Finanzierung
•
Beratung zur Rechtslage bei Übernahme von Mietverträgen (Z. B.
Eigenbedarfskündigung etc.)
•
Rechtzeitige Klärung von Sonderwünschen bei Neubauprojekten
(Schaffung einer Verhandlungsbasis)
•
U.v.m.
Daher raten wir, bereits vor dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie den
Entwurf des Kaufvertrages sorgfältig prüfen zu lassen.
Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie bereits im Vorfeld entscheidende Fehler
vermeiden können.
Wir prüfen für Sie den Vertrag unter anderem auf
•
rechtliche Fallstricke,
•
einseitige Regelungen zu Ihrem Nachteil und
•
geben Tipps, bei welchen Regelungen Sie noch einmal nachverhandeln
sollen.
Als Rechtsanwäte sind wir parteiischer Vertreter Ihrer Interessen.
Wissensvorsprünge durch professionelle Verkäufer können so ausgeglichen
werden.
Wir nehmen uns die Zeit, den gesamten Vertrag mit Ihnen durchzusprechen und
zu erläutern. So können Sie den Notartermin mit einem guten Gefühl
wahrnehmen.
Die Kosten der Prüfung liegen im Durchschnitt bei lediglich 0,2% des
Kaufpreises (mindestens Euro 500,-) zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei
hochpreisigen Immobilien unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. In
Hinblick auf die üblichen Nebenerwerbskosten bei dem Kauf einer Immobilie von
5% des Kaufpreises sind die Ausgaben für eine vorherige Kaufvertragsprüfung
also verschwindend gering. In beinahe allen Fällen rechnet sich diese Investition
durch Tipps zur Verbesserung des Vertrages zu Ihren Gunsten und im Extremfall
durch die Vermeidung erheblicher Fehler.
Ablauf:
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so können Sie uns den notariellen
Vertragsentwurf per Post, Telefax oder Email zukommen lassen und zeitgleich
über das Sekretariat einen telefonischen Besprechungstermin vereinbaren.
Zum Telefontermin haben wir dann den Vertrag eingehend geprüft und werden
diesen mit Ihnen ausführlich besprechen.
Ein persönlicher Besprechungstermin ist nicht erforderlich. So sparen Sie
sich die zeit für die Anreise zur Besprechung.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht & Baurecht
Kanzleien für Immobilienrecht
In der Sürst 3, 53111 Bonn
Telefon Bonn: 0228 38759067
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